Infomation zur Anmeldung der Masterarbeit

Mit der Änderung der Prüfungsordnung für den Master zum Wintersemester 2017/2018 möchten wir studentische Vertreter des Master Prüfungsausschusses euch insbesondere auf § 14 (2) aufmerksam machen (hier nachzulesen). In diesem Paragraphen wird beschrieben, dass die Masterarbeit frühestens mit Erreichen von 45 CP, jedoch spätestens 4 Wochen nach Erreichen der erforderlichen 90 CP und Beendigung der Regelstudienzeit von 4 Fachsemestern anzumelden … Read More